Ein Sarg wird auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Je nach der Friedhofsatzung der jeweiligen Gemeinde/Stadt richtet sich die gesetzlich vorgeschriebene Laufzeit auch Ruhefrist genannt.
Maßgeblich dafür sind i. d. R.
die örtlichen Bodenverhältnisse des Bestattungsplatzes.
Wahlgrab
Der Name Wahlgrab gewährleistet, dass nach Beendigung der Laufzeit/Ruhefrist, ein Walhrecht zur Verlängerung und Weiternutzung des Grabes ausgeübt/gewählt werden darf oder kann. Bei Hinzubelegungen,
z. B. in ein Doppelgrab wird die Nutzungszeit verlängert.
Je nach Art und Größe der Grabstätte können mehrere Beisetzungen
in dieser Grabanlage vorgenommen werden. In einem Erdbestattungs-Wahlgrab können i. d. R. auch Urnen beigesetzt werden. Auch hier ist die jeweilige Friedhofssatzung entscheidend.
Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt - eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, dieLaufzeit nicht verlängert werden.
Anonyme Erdbestattung
Diese findet in einem anonymen (namenlosen) Gräberfeld statt allerdings haben nur wenige Friedhöfe ein solches Feld überhaupt eingerichtet. Die Ruhezeit einer Grabstelle richtet sich nach der jeweiligen Friedhofsordnung und ist wie bei den Reihengräber nicht verlängerbar.
Gemeinschaftsfeld für Sargbestattungen
Wird auf den Friedhöfen in leicht unterschiedlicher Form nur zum Teil angeboten. Die Pflege dieses Feldes wird entweder von der Friedhofsverwaltung oder von einer Gärtnergemeinschaft vorgenommen. Die Kosten sind in den Friedhofsgebühren enthalten oder müssen separat an die Gärtnergemeinschaft entrichtet werden. Das Gemeinschaftsfeld ist die Alternative zu einer anonymen Beisetzung. Das jeweilige Grab wird auch mit einer Steinplatte oder mit einem individuellem Stein versehen.