Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
zur Regelung zu Gottesdiensten,
weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen ***
*** Jede Gemeinde (Ortspolizeibehörde) oder Kirchengemeinde
kann gemäß ihrer jeweiligen Friedhofsgröße/Hallengröße
gesonderte Vorgaben oder Begrenzungen zur Teilnehmerzahl
an Bestattungen erlassen.
Für die Aktualität der hier angegebenen Informationen
übernehmen wir keine Gewähr.