Corona


Verordnung des Landes Baden-Württemberg

 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

zur Regelung zu Gottesdiensten,

weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen ***

*** Jede Gemeinde (Ortspolizeibehörde) oder Kirchengemeinde

kann gemäß ihrer jeweiligen Friedhofsgröße/Hallengröße

gesonderte Vorgaben oder Begrenzungen zur Teilnehmerzahl

an Bestattungen erlassen.

 

Für die Aktualität der hier angegebenen Informationen

übernehmen wir keine Gewähr.